Sonntag, 16. September 2012

Ursprung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz (GG)


Jeder kennt es. Doch manche Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind uns präsenter als andere. Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz lautet:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes ist der ein oder anderen Person vielleicht schon nicht mehr so geläufig. Dabei heißt es dort:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Beinahe wäre diese Formulierung nicht aufgenommen worden, hätten sich nicht die "Mütter des Grundgesetzes" vehement dafür eingesetzt. Dies waren Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie waren die einzigen Frauen im Parlamentarischen Rat (insgesamt 65 stimmberechtigte Mitglieder).

Über die Gleichberechtigung wurde schon damals heftig diskutiert und gestritten. Vielleicht lag es daran, dass durch die Aufnahme des Gleichheitsgrundsatzes auch andere Rechtsfragen, z. B. im Familien- und Arbeitsrecht behandelt und geändert werden mussten.


Vor allem Elisabeth Selbert setzte sich für den Wortlaut "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" ein. Dank der Unterstützung der damals existierenden Frauenrechtsorganisationen und einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Sammlung von Unterschriftenlisten) konnte sie ihr Ziel durchsetzen.


So wurde die Grundlage für die Gleichberechtigung von Frau und Mann Bestandteil des Grundgesetzes, dass am 24. Mai 1949 - einen Tag nach seiner feierlichen Verkündigung - in Kraft trat.

Quellenverweis:
Online-Dienste des Deutschen Bundestages
Bundeszentrale für politische Bildung

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